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 Nach § 651k I BGB stellt der Reiseveranstalter sicher, daß im Falle seiner Zahlungsunfähigkeit oder seines Konkurses dem Reisenden der von ihm bezahlte Reisepreis wegen nicht erbrachter Leistungen sowie notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden.
Unser Versicherungsgeber ist die
R&V Allgemeine Versicherung AG
Taunusstr. 1
65193 Wiesbaden.
Der Sicherungsschein wird Ihnen vor Abreise ausgehändigt.
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